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Polizei filmen: was ist erlaubt?

Bild ist meist unkompliziert. Ton ist die eigentliche Falle.

Ich bin kein Anwalt, und das ist keine Rechtsberatung. Es folgt, was ich beim Lesen der Primärquellen für diese Seite verstanden habe, mit Angabe der Paragrafen, damit Sie es selbst nachprüfen können.

Bild ohne Ton: grundsätzlich erlaubt

Das Fotografieren und Filmen eines Polizeieinsatzes in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich erlaubt, solange dabei kein Ton aufgezeichnet wird. Nach Paragraf 33 Kunsturhebergesetz (KunstUrG) ist nicht bereits das Erstellen einer Aufnahme strafbar, sondern erst deren Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung ohne die erforderliche Einwilligung.

Das heißt: Sie dürfen filmen. Was danach mit dem Material passiert, unterliegt anderen Regeln, dazu weiter unten.

Ton ist das eigentliche Risiko

Hier liegt die deutsche Besonderheit, die anderswo in Europa in dieser Form nicht existiert. Paragraf 201 Strafgesetzbuch (StGB) stellt die Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Entscheidend: die Tat ist bereits mit der Aufnahme selbst vollendet, nicht erst mit einer späteren Veröffentlichung.

Ob eine Ansage, die ein Polizeibeamter im Rahmen eines öffentlichen Einsatzes macht, als „nichtöffentlich" im Sinne dieser Vorschrift gilt, ist rechtlich umstritten. Es hängt unter anderem davon ab, wie viele Umstehende in Hörweite sind, wie laut gesprochen wird und wo genau sich der Vorfall abspielt. Gerichte sind bei vergleichbaren Sachverhalten zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Ein Hinweis am Rande: Filmt die Polizei selbst mit, etwa über eine Bodycam, kann das aus Sicht mancher Gerichte gegen eine Vertraulichkeitserwartung sprechen, was das Risiko nach Paragraf 201 mindert, allerdings ist auch das nicht einheitlich entschieden.

Die vorsichtige Konsequenz: Video ohne Ton ist die deutlich sicherere Grundhaltung, bis diese Frage klarer geklärt ist.

Veröffentlichung

Das Verbreiten oder öffentliche Zeigen erkennbarer Aufnahmen ohne Einwilligung der abgebildeten Person kann das Recht am eigenen Bild nach Paragraf 22 und 33 KunstUrG verletzen, mit zivil- und strafrechtlichen Folgen. Es gibt eine anerkannte Ausnahme für Ereignisse von zeitgeschichtlichem Interesse, doch die Gerichte legen ihre genaue Reichweite unterschiedlich aus, gerade seit die Vorschrift im Licht der Datenschutz Grundverordnung ausgelegt werden muss. Eine allgemeingültige Regel lässt sich daraus ehrlicherweise nicht ableiten.

Was wirklich riskant ist

Sich einem Einsatz körperlich in den Weg zu stellen. Das kann als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewertet werden, unabhängig davon, ob überhaupt gefilmt wird. Die Kamera ist dabei nie das Problem, das Verhalten drumherum schon.

Eine verbale Aufforderung, die Aufnahme zu löschen, hat ohne richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Beschluss keine rechtliche Grundlage. Ruhig bleiben und höflich auf diesen Punkt hinweisen ist der praktikablere Weg als eine Konfrontation vor Ort.

Was ich nicht sicher klären konnte

Die genaue Grenze bei Paragraf 201 StGB ist, wie oben beschrieben, in der Rechtsprechung nicht einheitlich. Diese Seite gibt keine abschließende Antwort, weil es sie in der Praxis derzeit nicht gibt.

Länderrecht kann abweichen. Polizeirecht ist in Deutschland teilweise Ländersache, und einzelne Landespolizeigesetze können Details anders regeln.

Dies ist keine Rechtsberatung, und ich bin kein Anwalt. Für eine konkrete Situation ist ein Fachanwalt für Strafrecht oder Medienrecht die richtige Adresse.

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Die praktische Anleitung mit Kameraführung, Ansage und Datensicherung steht getrennt: Polizei filmen, Schritt für Schritt.

Verfasst im September 2026. Recht und Rechtsprechung ändern sich. Dies ist keine Rechtsberatung.